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Die Organisationsstruktur der Stiftung Sonnenhalde Der Stiftungsrat hat die strategische Ebene im Verlauf des Jahres 2005 neu organisiert (Grob-Organisationsstruktur). Die bestehende Heimkommission wurde aufgelöst und an deren Stelle drei Kommissionen und ein Ausschuss gegründet. Als Grundlage für die Arbeit dieser Gremien wurden differenzierte Reglemente ausgearbeitet. Die verantwortliche Leitung der Stiftung Sonnenhalde obliegt dem Stiftungsrat. Organe der Stiftung sind zudem die Geschäftsleitung und die Revisionsstelle. Die Stiftung ist politisch und konfessionell neutral und im Sinne von Art. 80 ff. des ZGB gestaltet.
Die Kommissionen / der Ausschuss Durch die Gründung von 3 Kommissionen wurde eine Aufgabenteilung vorgenommen, damit nicht jeder Stiftungsrat sich mit allen Detailgeschäften auseinandersetzen muss. Die Kommissionen dienen auch als Verbindungsstellen zur Geschäftsleitung. Der Ausschuss bereitet die Geschäfte für die Stiftungsratssitzungen vor. Die Geschäftsleitung hat in den Kommissionen Einsitz mit beratender Stimme. Die Zusammensetzung der Kommissionen ist unter "Stiftungsrat" aufgezeigt.
Die Kontrollorgane der Stiftung Die Geschäftsleitung und die Kontrollstelle werden vom Stiftungsrat bestellt. Die jährliche Betriebsrechnung wird nach erfolgter Prüfung durch die Kontrollstelle (Treuhandbüro) der kantonalen Aufsichtsstelle vorgelegt.
Die kantonalen Aufsichtsstellen sind: - Aufsicht für die Betreuung von Menschen mit einer Behinderung: Fürsorgeamt des Kantons Thurgau, Ressort Heimwesen. - Finanzen: Departement für Finanzen und Soziales, Aufsicht für berufliche Vorsorge und Stiftungen.
Die Geschäftsleitung besteht aus zwei Mitgliedern, der Vorsitzenden der Geschäftsleitung sowie dem Leiter Dienste. Die Geschäftsleitung hat in den Kommissionen Einsitz mit beratender Stimme:
BeK = Betriebskommission BaK = Baukommission VK = Verwaltungskommission Au = Ausschuss
Die Strukturen der operativen Ebene sind im Organigramm ersichtlich.
Die Kontrollstelle prüft jährlich die Finanzbuchhaltung und die Betriebsrechnung der Stiftung. Sie erstattet dem Stiftungsrat schriftlich Bericht über ihre Prüfung und stellt Antrag zur Genehmigung der Jahresrechnung.
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