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Spenden und Legate

Letztwillige Verfügung (Testament/Erbvertrag)

Haben Sie den Wunsch, über das eigene Leben hinaus Gutes zu tun und Menschen aktiv zu unterstützen, die auf zeit- und kostenintensive Betreuung und Pflege angewiesen sind? Die Menschen in der Sonnenhalde brauchen Ihre Hilfe und sind für jede Zuwendung dankbar. Wenn Sie unseren Klientinnen und Klienten mit schweren Mehrfachbeeinträchtigungen helfen wollen, haben Sie die Möglichkeit, die Stiftung Sonnenhalde in Ihrem Testament oder Erbvertrag als Erbin oder Vermächtnisnehmerin zu berücksichtigen.

Das Testament ist eine einfache Form, Ihren letzten Willen rechtskräftig zu bekunden. Es muss von A bis Z von Ihnen selber von Hand geschrieben und mit Datum und Unterschrift versehen sein. Der Erbvertrag ist ein von einer Urkundsperson beurkundeter Vertrag zwischen zwei Personen, z.B. Ehepaaren, die darin gegenseitig ihren letzten Willen bekunden.

Sowohl im Testament als auch im Erbvertrag können Sie die Stiftung Sonnenhalde berücksichtigen. Einerseits kann die Stiftung Sonnenhalde als Erbin eingesetzt werden. In diesem Fall ist im Testament oder Erbvertrag vorgesehen, dass sie einen Anteil an Ihrem Nachlass erhält; der Anteil ist genau zu definieren (z.B. in Prozent). Sie wird damit Mitglied der Erbengemeinschaft. Andererseits kann die Stiftung Sonnenhalde auch als Vermächtnisnehmerin eingesetzt sein. In diesem Fall hinterlassen Sie ihr mittels Testament oder Erbvertrag einen genau bezifferten Betrag oder einen bestimmten Sachwert.



Die Stiftung Sonnenhalde ist Partner bei DeinAdieu

DeinAdieu ist das erste Schweizer Online-Portal rund um die letzte Reise und unterstützt kostenlos im Bereich Testament und Vorsorge mit vielen Online-Tools, Reportagen, Berichten und Beratung. Die Stiftung Sonnenhalde ist Partner von DeinAdieu im Bereich Legate und Erbschaften.

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